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Kinderschutz

Die Eltern sind für die Pflege und Erziehung ihrer Kinder hauptverantwortlich. Wenn es Eltern trotz unterstützender Hilfen nicht gelingt, ihrer Erziehungsverantwortung und Fürsorgepflicht nachzukommen, ist es Aufgabe der staatlichen Stellen für den Schutz dieser Kinder vor Vernachlässigung, Misshandlung und sonstiger Gefahren zu sorgen. Um gegen eine Kindeswohlgefährdung vorzugehen, ist es daher wichtig, dass jeder Erwachsene, insbesondere die Fachkräfte der öffentlichen und freien Jugendhilfe, Warnsignale und Gefährdungstatbestände erkennen und die richtigen Schritte unter Anwendung gesetzlicher Bestimmungen einleiten. Nur in gemeinschaftlicher Verantwortung aller Fachkräfte kann es gelingen, den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung im Sinne der fachlichen und rechtlichen Vorgaben wahrzunehmen. 

Kinderschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Maßgebliche Bedeutung im Kinderschutz hat die gelingende Zusammenarbeit der jeweiligen Fachkräfte im Rahmen der Kooperation und Vernetzung von Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe.

Insoweit erfahrene Fachkraft gemäß §§ 8a+b SGB VIII

Die Insoweit erfahrene Fachkraft (IeF) unterstützt bei der Bewertung der Anhaltspunkte für eine (eventuell) bestehende Kindeswohlgefährdung, der Einschätzung des Gefährdungsrisikos, ob und wie Erziehungsberechtigte, das Kind oder der Jugendliche einbezogen werden, der Entwicklung von Handlungskonzepten zur Gefährdungsabwendung und schließlich bei der Einschätzung, inwieweit angenommene Hilfen ausreichen. Sie prüft kritisch die Argumentationslinien für und gegen den Verdacht einer Kindeswohlgefährdung.
Die Beratung durch eine IeF kann telefonisch, persönlich (in der Dienstelle oder vor Ort) und im Gruppen- oder Einzelkontext (z. B. Einladung zu einer internen Fallbesprechung) erfolgen. Die zuständige Fachkraft entscheidet nach der Beratung durch die IeF, ob eine Meldung an den Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes erfolgt. Das Hinzuziehen einer IeF kann Ihre Entscheidung erleichtern.
Eine aktuelle Liste der insoweit erfahrenen Fachkräfte im Landkreis Karlsruhe finden Sie hier.

Ablaufschema Kindeswohlgefährdung