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Kontaktstelle für den Kinderschutz im Ehrenamt

Die Kontaktstelle für den Kinderschutz im Ehrenamt ist zuständig für die Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes nach § 72a SGB VIII - erweiterte Führungszeugnisse für ehrenamtlich Tätige in der Kinder- und Jugendarbeit.

Weiterführende Informationen sowie Dokumente finden Sie hier.