Kontaktstelle für den Kinderschutz im Ehrenamt
Die Kontaktstelle für den Kinderschutz im Ehrenamt ist zuständig für die Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes nach § 72a SGB VIII - erweiterte Führungszeugnisse für ehrenamtlich Tätige in der Kinder- und Jugendarbeit.
Weiterführende Informationen sowie Dokumente finden Sie hier.