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Bildungs- und Teilhabepaket im Landkreis Karlsruhe

Das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach dem SGB II, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz, Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.

Wer kann diese Leistungen erhalten?

Leistungsberechtigte, die o. g. Leistungen beziehen und

  • das 25. Lebensjahr (gilt nicht für Leistungen nach dem SGB XII) bzw. das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
  • eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und
  • keine Ausbildungsvergütung erhalten (gilt nicht für Leistungen nach dem SGB XII) oder
  • eine Kindertageseinrichtung bzw. Kindertagespflege besuchen.

Teilhabeleistungen nach § 28 Absatz 7 SGB II können auch Babys/Kleinkinder erhalten, die nicht in einer Kindertageseinrichtung sind oder eine Kindertagespflege besuchen.

Auch wer keine der oben genannten Sozialleistungen erhält, aber nur über ein geringes Einkommen verfügt, hat eventuell die Möglichkeit, Leistungen für Bildung und Teilhabe zu erhalten. Nehmen Sie am besten in diesen Fällen telefonischen Kontakt auf.